Informationen

Das Mindestalter für die Anmietung unserer Fahrzeuge beträgt 23 Jahre.

Der Mieter und ggf. die Zusatzfahrer dürfen sich nicht mehr in der Führerschein-Probezeit befinden. Ansonsten setzen wir einen Führerscheinbesitz von 2 Jahren voraus.

Zusatzfahrer können bei der Anmietung angegeben werden. Sie werden namentlich erfasst und im Mietvertrag vermerkt. Namentlich nicht vermerkte Personen dürfen den Leihwagen nicht nutzen! Für Zusatzfahrer gelten die gleichen Bedingungen wie für den (Haupt-)Mieter.

Auslandsfahrten benötigen grundsätzlich einer ausdrücklichen Genehmigung. Bitte geben Sie bei der Anmietung an, ob Sie mit dem Mietwagen in das Ausland fahren möchten und in welche Länder. Die genehmigten Länder werden explizit im Mietvertrag aufgeführt. Beachten Sie bitte unbedingt, dass auch Länder aufgeführt werden müssen, die sie durchfahren werden, um Ihr Ziel zu erreichen oder das im Mietvertrag ggf. der Hinweis "alle EU-Länder" vermerkt ist.

Die Nutzung unserer Mietwagen für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist grundsätzlich ausgeschlossen Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei widerrechtlicher Nutzung unserer Mietwagen durch minderjährige Personen - auch im Rahmen des begleiteten Fahrens - kein Versicherungsschutz der Voll- und Teilkaskoversicherung besteht! Für Schäden ist der Mieter dann in vollem Umfang - also auch über die Selbstbeteiligung hinaus - zum Schadenersatz verpflichtet.

Die Nutzung unserer Mietwagen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs - also auch auf Verkehrsübungsplätzen und ähnlichen Einrichtungen - ist ausdrücklich verboten! Dabei ist es unerheblich, wie alt der Nutzer ist und ob der Nutzer Inhaber einer Fahrerlaubnis ist.

Wir erheben eine Kaution in Höhe von mindestens 200,00 Euro. Bei höherwertigen Fahrzeugtypen kann auch eine höhere Kaution erhoben werden. Die Kaution erhalten Sie in der Regel bei Rückgabe des Fahrzeuges zurück, es sei denn, dass bei vorangegangenen Vermietungen häufig Bußgelder fällig wurden. In diesem Fall wird die Kaution erst zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt.

Gegen Beschädigung und Diebstahl sind unsere Fahrzeuge ordentlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften versichert. Wir erheben jedoch eine Selbstbeteiligung in Höhe von mindestens 1.500,00 Euro pro Anmietung und Schadensfall. Bei höherwertigen Fahrzeugtypen kann die Selbstbeteiligung auch Höher sein. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag.

Wir empfehlen den Abschluss einer "Selbstbehalt-Versicherung für Mietwagen (CDW)". Diese ist jedoch derzeit nur über externe Anbieter möglich.

Sie können bei uns in Bar, mit allen üblichen Kreditkarten und mit Girocard (Maestro) bezahlen. Der voraussichtliche Mietpreis ist zuzüglich der Kaution bei Abholung bzw. bei Übernahme des Mietfahrzeuges fällig. Wird die Kaution per Kreditkarte / Girocard / Maestro gezahlt, so wird diese auch als Gutschrift auf dieses Zahlungsmittel erstattet. Nicht personalisierte "Prepaid-Kreditkarten" werden nicht akzeptiert. Bei "echten" Kreditkarten wird die Kaution geblockt. Bei (personalisierten) Prepaid- oder Debit-Kreditkarten sowie bei Girocard / Maestro wird die Kaution tatsächlich eingezogen.

Sie erhalten den Mietwagen mit einem vollen Kraftstofftank und Sie müssen den Mietwagen dann auch wieder mit einem vollen Kraftstofftank zurückgeben. Bitte legen Sie uns unaufgefordert die Tankquittung vor. Sollte der Mietwagen nicht vollgetankt zurückgegeben werden, behalten wir zunächst die Kaution ein und nehmen eine Betankung vor. In diesem Falle erheben wir eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 Euro.

Für das Nachfüllen von zusätzlichen Betriebsstoffen sind wir als Vermieter verantwortlich. Kontrollieren Sie daher unbedingt bei der Fahrzeugübernahme, ob ausreichend zusätzliche Betriebsstoffe vorhanden sind. Bei Langzeitmieten ist der (Haupt-)Mieter bzw. Zusatzfahrer dafür verantwortlich, dass sich ausreichend Betriebsstoffe im Mietwagen befinden. Im Zweifelsfall rufen Sie uns bitte an!

Sie benötigen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) und Ihren Führerschein. Ohne diese Dokumente können wir Ihnen keinen Mietwagen zur Verfügung stellen. Gewerbliche Nutzer benötigen bei der erstmaligen Anmietung einen Gewerbenachweis (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeschein) und ggf. einen Nachweis der Handlungsvollmacht.

Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden. Sie können den Mietwagen auch vor dem Ablauf der 24 Stunden zurückbringen, jedoch erhalten Sie keine Rückerstattung der im voraus bezahlten Mietkosten. Die maximale Mietdauer beträgt 30 Tage. Sie kann aber jederzeit verlängert werden. Bei der Verlängerung ist eine persönliche Vorsprache und eine Vorführung des Mietwagens erforderlich. Weiterhin bieten wir einen Wochentarif (7 Tage) zum Sonderpreis an.

Einen Wochenendtarif können wir Ihnen nur bei entsprechender Verfügbarkeit eines Mietwagens anbieten. Das Wochenende beginnt am Freitag um 18.00 Uhr und endet am Montag um 9.00 Uhr. Wenn Sie das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgeben, berechnen wir den Tagestarif für die Mietdauer! Das Wochenende endet auch dann, wenn der Montag ein gesetzlicher Feiertag ist.

Zur Unfallaufnahme müssen Sie in jedem Fall die Polizei hinzuziehen! Dabei ist es egal, ob es sich um einen Unfall mit oder ohne Fremdbeteiligung oder gar um einen Wildunfall handelt. Außerdem sind Sie verpflichtet, uns schnellstmöglich telefonisch zu informieren. Weitere Informationen zum Verhalten bei einem Unfall finden Sie unter Punkt 2.6 in den Allgemeinen Vermietbedingungen (auf der Rückseite Ihres Mietvertrages).

Informieren Sie zunächst umgehend die Polizei! Vielleicht haben Sie das Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt und es wurde abgeschleppt. Anschließend müssen Sie uns schnellstmöglich informieren. Unsere Mietwagen besitzen einen GPS-Sender. Wir haben die Möglichkeit, den aktuellen Standort des Mietwagens festzustellen und gff. den Mietwagen für eine weitere Benutzung sperren.

Wenn Sie vermuten, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden zu sein, dann geben Sie uns dies bitte bei der Rückgabe des Mietwagens an, damit wir ggf. einen Teil der Kaution einbehalten können. Wenn Sie falsch geparkt haben und einen Zahlschein erhalten haben, dann sorgen Sie bitte dafür, dass die Zahlung schnellstmöglich erfolgt.

Wenn Ihr Mietfahrzeug plötzlich ein außergewöhnliches Fahr-, Lenk- oder Bremsverhalten aufweist, eine rote Kontrollleuchte aufleuchtet oder der Mietwagen nicht mehr startet, dann informieren Sie uns bitte telefonisch. Beim Aufleuchten einer gelben Kontrollleuchte reicht es aus, die Störung bei der Rückgabe des Mietwagens anzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 3.3 und Punkt 3.4 in den Allgemeinen Vermietbedingungen (auf der Rückseite Ihres Mietvertrages).

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